Widerrufsrecht

Rücktritt von der Reise durch den Anmelder
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder seine Anmeldung widerrufen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Eisenbahnfreunde Treysa e.V.. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Die Stornierungskosten betragen
14 bis 5 Tage vor Reisebeginn, 20 % des Reisepreises
5 bis 2 Tage vor Reisebeginn, 80 % des Reisepreises
bis 2 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
Der Anmelder haftet für die Zahlungsverpflichtung aller in seiner Reiseanmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen. Sollte der stornierte Platz durch den Reiseveranstalter innerhalb von 4 Werktagen nachbesetzt werden können, verzichtet der Reiseveranstalter auf die Stornierungskosten. Bei Stornierung ab 5 Tage vor Reisebeginn behält sich der Reiseveranstalter die Erhebung der Stornierungskosten im Einzelfall vor.

Rücktritt und Kündigung durch die Eisenbahnfreunde Treysa e.V.
a. Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. können bis zu 7 Tage vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt.
Bei technisch bedingtem Ausfall von Fahrzeugen, für die kein Ersatz zur Verfügung steht bzw. beschafft werden kann, können die
Eisenbahnfreunde Treysa e.V. bis unmittelbar vor der Fahrtbeginn vom Reisevertrag zurücktreten. In diesen Fällen verpflichten sich die Eisenbahnfreunde Treysa e.V., den Teilnehmer unverzüglich über die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
b. Die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. können ohne Einhaltung einer Frist nach Beginn der Fahrt des Sonderzuges den Vertrag unmittelbar kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Fahrt ungeachtet der Abmahnung durch die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. nachhaltig stört oder den Anweisungen des Personals/der Reiseleitung zuwider handelt und sich in solchem Maß verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen die Eisenbahnfreunde Treysa e.V. in diesem Fall den Vertrag, so behalten sie den Anspruch auf den Reisepreis. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

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